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Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Wir beraten Arbeitgeber
und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht sowie im kollektiven
Arbeitsrecht. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich von der
Begründung des Arbeitsverhältnisses einschließlich
der Gestaltung von Arbeitsverträgen über das gesamte
Spektrum der arbeitsrechtlichen Probleme bis hin zur Beendigung
von Arbeitsverhältnissen. Unsere Tätigkeit erstreckt
sich auf die Schwerpunkte: |