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Kapitalanlagerecht stellt die Gesamtheit
aller Normen und Grundsätze dar, die die Emission und den
Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den
Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funkionsschutz
des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel haben. Kapitalmarktrecht
bildet demnach eine gebietsübergreifende Disziplin, welche
Rechtsgebiete wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht
in einen Zusammenhang stellt. Durch die Veränderung
des Bankrechts in den letzten Jahren, insbesondere die gesteigerte
Komplexität von Fragestellungen wurde eine interne Spezialisierung
auf dieses Gebiet unerlässlich. Wir beraten Banken, aber
auch Privatpersonen in allen Themen des Bankrechts und Kapitalmarktrechts,
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