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Das Familienrecht
ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse
der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und
Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber
hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft
bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft,
Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Unsere Zielsetzung
im Familienrecht ist die Erreichung der Zufriedenheit des Mandanten
und dessen beste Interessenwahrung, der
finanziellen Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des Verhältnisses
Eltern-Kind sowie der Wahrung des Familienfriedens. Wir beraten
und begleiten Sie in allen Themen des Eherechts, insbesondere
in den Frage
Unterhalt
Scheidung
Versorgungsausgleich
Kindschaftsrecht einschließlich Umfang und elterliche Sorge
Vermögensauseinandersetzungen.
Auch vor Eingang einer Ehe beraten wir Sie intensiv zu den unterschiedlichen
Möglichkeiten der Gestaltung eines Ehevertrages.
Auch im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übernehmen
wir Vermögensauseinandersetzungen und vertragliche
Gestaltungen aller Rechte und Pflichten der Partner. |