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Das deutsche
Gesellschaftsrecht regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis
von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die
allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§705ff.
BGB) auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem
speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Vertragsmanagements.
Vertragsmanagement bezeichnet alle Tätigkeiten im
Rahmen des Projektmanagements, die sich mit der Entwicklung,
Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der
Gesamtheit aller Verträge im Rahmen ihrer Gesellschaft beschäftigen.
Wir beraten Sie dabei in allen Fragen eines steuerneutralen Wechsels
der Unternehmensträgerschaft von einer Personengesellschaft
in
eine Kapitalgesellschaft und umgekehrt sowie der Verschmelzung
von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und allen
Rechtsgeschäften die damit im Zusammenhang stehen.
Darüber
hinaus beraten wir Sie in Gestaltungsfragen zu den Personengesellschaften
(GbR, stille Gesellschaft, KG) sowie den
Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Außerdem beraten wir
Sie in Fragen der
Gründung
Satzung
Kapitalmaßnahmen
Auflösungen der Gesellschaft
der Umstrukturierung von Unternehmen. |