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IT-Recht ist die Kurzform für
Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht.
Damit wird zusammenfassend das Recht
der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet. Eine gesetzliche
Definition oder gar ein so bezeichnetes Gesetz oder Gesetzbuch
existiert in Deutschland nicht. Entsprechend der Entwicklung
der IT-Branche und ihrer Begriffe wurde das Rechtsgebiet ursprünglich
Computerrecht bezeichnet. Davon zeugen heute noch die Zeitschrift
Computer und Recht sowie die Gesetzessammlung CompR im dtv.
Später wurde der Begriff des EDV-Rechts gebräuchlich,
was heute im Namen des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag weiterlebt.
Teilweise findet sich auch noch die Bezeichnung Informatikrecht
in Umkehrung der Rechtsinformatik. Mit Aufkommen des Internet
wurde
daneben der Begriff Multimediarecht als Teilbereich geprägt,
der speziell die Rechtsfragen des Internet umfasste (auch Internetrecht).
Heute wird überwiegend der Begriff Informationstechnologierecht
verwendet.
Die Bedeutung
des Informationstechnologierechts (IT-Recht) steht heute außer
Frage. Die zahlreichen Diskussionen im Bereich des
Datenschutzrechts zeigen, wie aufmerksam das Thema in der Öffentlichkeit
verfolgt wird. Gerade Unternehmen, die ihre Dienstleistungen
im Internet anbieten, stehen oft vor der Frage, welche Daten
wann, wie lange und zu welchem Zweck erhoben werden dürfen.
Gerade in
der Gestaltung Ihres Internetauftritts und seiner technischen
Umsetzung möchten wir Ihnen helfen, die gesetzlichen Bestimmungen
zu
beachten und bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Wir begleiten
Sie unter anderen in Fragen des
Vertragsrechts der Informationstechnologien, einschließlich
der Gestaltung individueller Vertr Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs,
einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen
und Nutzungsbedingungen
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich
der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien. |