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Das Mietrecht
ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit
der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt
befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag
verbundenen Rechtsfragen.
Wir beraten und
vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter bei Fragen des immer
komplizierter werdenden Mietrechts. Ohne eine
entsprechende Spezialisierung ist es heute nicht mehr möglich,
die Rechte und Pflichten der Mietparteien zu kennen und somit
eine
optimale Beratung und Vertretung zu gewährleisten.
Wir vertreten
Sie bei sämtlichen Fragen des Mietrechts, insbesondere bei
Fragen betreffend
Abschluss des Mietvertrages
Kündigung des Mietvertrages
Kündigungsschutz
Beendigung des Mietverhältnisses
Abwicklung des Mietverhältnisses
Räumung und Herausgabe
Mieterhöhung
Schönheitsreparaturen
Betriebskosten
Mietminderung bei Mängeln
Beendigung des Mietverhältnisses
Abwicklung des Mietverhältnisses
Wechsel der Vertragsparteien. |