|
Das Sozialrecht
ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne
Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich
vereint. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation
in die Bereiche
Sozialversicherung
und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)
soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht,
Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)
soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld,
Ausbildungsförderung)
Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung
für Arbeitsuchende) |