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Das Steuerrecht
ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung
und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren
der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die
Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht,
also die
konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen
Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum
Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der
Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise
nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen
die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der
Verteilung
des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das
Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das
Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.
Einteilung
des Steuerrechts
Es wird unterschieden zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht,
wobei Rechtsgrundlage stets das formelle oder materielle
Steuergesetz ist.
Zum allgemeinen
Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die gleichsam
als Klammer um die Einzelsteuern gezogen werden, wie etwa:
Abgabenordnung
Bewertungsgesetz
Finanzgerichtsordnung
Finanzverwaltungsgesetz
Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen
zusammen, z.B.
Einkommensteuergesetz
Körperschaftsteuergesetz
Umsatzsteuergesetz |