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Strafrecht ist Rechtsgüterschutz
durch Einwirkung auf menschliches Verhalten. Die Strafnormen
sollen die Menschen von Handlungen
abhalten, die fremde Rechtsgüter schädigen, und sie
sollen die Menschen zu einem rechtskonformen Verhalten bestimmen
(Verhaltensnormen, Bestimmungsnormen). Es ist ein methodisch
selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem
für schuldhaft
begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen
vorgesehen sind. Art und Höhe der Sanktionen sind in den
einzelnen
Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie;
meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für
leichtere
Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Kapitalverbrechen wie Mord sind
in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht. Durch den
internationalen Menschenrechtsschutz wird die Todesstrafe allerdings
immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.
Im weitesten
Sinn zählen zum Strafrecht alle Normen, die regeln, unter
welchen Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und in
welchem Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) über
einen Menschen die Rechtsfolge Strafe zu verhängen und zu
vollziehen
(Strafvollzugsrecht) ist.
Das materielle
Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit
(Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist
es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen,
spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im
Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).
Zum formellen
Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches
das Wie der Durchsetzung des materiellen Strafrechts
beschreibt
(Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung
und das Gerichtsverfassungsgesetz).
Das Recht der
Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn,
weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im
Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder,
die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und
durch einen
Katalog pauschal festgesetzt sein können. |