zurück Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in
Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des
Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation
erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.
Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:

Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
Fahrerlaubnisrecht
Zulassungsrecht

Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.
Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und Strafrecht. Dabei lösen wir für Sie alle
Probleme im Zusammenhang mit der

Abwicklung von Schäden an Ihrem Kfz einschließlich der Geltendmachung sowie von Ansprüchen für Reparatur, Nutzungsausfall,
Wertminderung etc.
Die Abwicklung von Personenschäden, einschließlich Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhalt, etc.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen und vertreten Sie vor den Gerichten. Darüber hinaus
betreuen wir intensiv Personen mit unfallbedingten Dauerschäden.

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen von

Geschwindigkeitsüberschreitungen
Fahren mit Alkohol
Fahrverbot
Führerscheinentzug
MPU
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.