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Das Verkehrsrecht
umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit
der Ortsveränderung von Personen und Gütern in
Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das
sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts
und des
Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der
zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation
erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung
unterzogen.
Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im
Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.
Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum
Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht
(Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder,
Verwarnungen)
Fahrerlaubnisrecht
Zulassungsrecht
Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung,
Straßenbaulasten etc.
Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz
(StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Unser Tätigkeitsschwerpunkt
liegt im Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht
und Strafrecht. Dabei lösen wir für Sie alle
Probleme im Zusammenhang mit der
Abwicklung von Schäden an Ihrem Kfz einschließlich
der Geltendmachung sowie von Ansprüchen für Reparatur,
Nutzungsausfall,
Wertminderung etc.
Die Abwicklung von Personenschäden, einschließlich
Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhalt,
etc.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit
den Versicherungen und vertreten Sie vor den Gerichten. Darüber
hinaus
betreuen wir intensiv Personen mit unfallbedingten Dauerschäden.
Wir beraten und
vertreten Sie bei Fragen von
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Fahren mit Alkohol
Fahrverbot
Führerscheinentzug
MPU
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. |