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Ein Versicherungsvertrag
ist ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis, also die
Gewährung von Versicherungsschutz gegen Entgelt
(Prämie), zum Gegenstand hat. Bei den den Vertrag schließenden
Parteien unterscheidet man daher zwischen dem
Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält,
und dem Versicherer, der ihn gewährt. Versicherungsverträge
unterliegen in
vielen Ländern, so auch in Deutschland, Österreich
und der Schweiz, einem besonderen Versicherungsvertragsrecht.
Wer durch
Gewährung von Versicherungsschutz einen Versicherungsvertrag
abschließt, betreibt das Versicherungsgeschäft und
unterliegt damit als Versicherer besonderen aufsichtsrechtlichen,
handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Wir beraten und
vertreten sowohl Versicherer, als auch Versicherungsnehmer bei
Fragen, welche sich aus dem Versicherungsvertrag
ergeben. Es handelt sich hierbei insbesondere um:
Versicherungsvertragsrecht allgemeiner Teil
Haftpflichtversicherung
Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Wohngebäudeversicherung
Feuerversicherung
Einbruchs- und Raubversicherung
Hausratsversicherung
Kraftfahrtversicherung
Reisegepäck-/Reiserücktrittskostenversicherung
Berufshaftpflichtversicherung (Anwälte, Ärzte,
)
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung. |