zurück Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches - insbesondere neben dem Staatsrecht -
eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen
Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts
wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht
die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische
Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).

Unsere Tätigkeitsbereiche erstrecken sich insbesondere auf

Baugenehmigungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
Abbruchverfügungen
das Städtebaurecht
das Gaststättenrecht
das Immissionsschutzrecht
Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
das Wasserrecht.

Wir vertreten Sie ebenso in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.