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Das Verwaltungsrecht
ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches
- insbesondere neben dem Staatsrecht -
eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht
regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen
Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen
der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb
des Verwaltungsrechts
wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht
unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht
die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit
fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische
Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige
auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).
Unsere Tätigkeitsbereiche
erstrecken sich insbesondere auf
Baugenehmigungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
Abbruchverfügungen
das Städtebaurecht
das Gaststättenrecht
das Immissionsschutzrecht
Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
das Wasserrecht.
Wir vertreten Sie ebenso in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
und setzen die Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch. |